Eins
Kleingärten sind die grüne Lunge innerhalb der Stadt.
Kleingärten sind ein Teil des öffentlichen Grüns und Orte der Begegnung.
Zwei
Kleingärten sind Oasen der Ruhe.
Kleingärten geben Familien die Möglichkeit, in und mit der Natur, zu wachsen.
Drei
Kleingärten haben in NRW Verfassungsrang.
Artikel 29 (3) der Verfassung des Landes NRW auf recht.nrw.de
Neuigkeiten aus dem Verein
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Wie jeder Verein lebt auch das Kleingartenwesen von engagierten Mitgliedern, die ihre Freizeit opfern um anderen ein Stückchen grün zu ermöglichen.
Diese Mitglieder werden von der Hauptversammlung in den Vorstand gewählt. Sie erledigen, stellvertretend für alle anderen Mitglieder, die Tagesgeschäfte und repäsentieren den Verein gegenüber anderen.
In unserem Verein gibt es den geschäftsführenden Vorstand (bestehend aus 1. & 2. Vorsitzende:r, Kassenwart:in und Schriftführer:in) und den erweiterten Vorstand (bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand zuzüglich 1. & 2. Gartenwart:in, Beisitzer:in und Festplaner:in).
Ohne die Gemeinschaft der Mitglieder kann aber auch ein Vorstand nichts machen.
Die Mitglieder sind neben den Pächtern (inkl. Partner:in) von Kleingartenparzellen auch Unterstützer ohne eine eigene Parzelle.
Unterstützer heißen wir sehr gerne in unseren Reihen willkommen und laden diese zu allen Veranstaltungen mit ein.
Wenn auch Sie das Kleingartenwesen im allgemeinen (und uns im speziellen) Fördern möchten, werden Sie Mitglied und ein Teil unserer Gemeinschaft.